Auch der WDR-Rundfunkrat hat der von der Gebührenkommission KEF ausgesprochenen Empfehlung, eine Anhebung der Rundfunkgebühren trotz höherem Bedarf bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine positive Seite abgewinnen können.
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über eine mögliche Erhöhung der Rundfunkgebühren hatte sich der WDR-Rundfunkrat am Dienstag in seiner letzten Klausurtagung in Münster mit diesem Thema auseinandergesetzt und auf die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Rundfunkfinanzierung hingewiesen. Zuvor hatte bereits die ARD die Entscheidung der KEF gutgeheißen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, erklärte in einer am Nachmittag verbreiteten Mitteilung, „die Pläne der KEF, eine Gebührenerhöhung vorerst nicht zu empfehlen, zeigen, dass die Anmeldung eines Bedarfs durch die Rundfunkanstalten immer einer strengen Prüfung unterzogen wird.“ Der Rundfunkrat habe auch die Aufgabe, darauf hin zu wirken, dass der WDR die gesetzlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfülle. „Das schließt einen sparsamen Umgang mit Gebühren ein“, so Hieronymi.
Hieronymi sprach von einem „Dreiklang von Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten, Überprüfung durch die Rechnungshöfe und Wirtschaftsexperten der KEF und der letzten Entscheidung durch die Ministerpräsidenten und Landtage“. Dieser deutsche Weg ermögliche ein „europaweit einmaliges System gesellschaftlicher Kontrolle und Verantwortung bei der Festlegung der Rundfunkgebühren“.
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