WDR muss Redakteur weiter beschäftigen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) muss einen im Mai 2009 gekündigten Redakteur weiter beschäftigen. Der Sender hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, mit einem TV-Beitrag Werbung für sein eigenes Buch gemacht zu haben.

Der WDR hatte sich im Mai 2010 von dem Redakteur Klaus Martens getrennt. Die Begründung des Senders damals: „Nach eingehender Prüfung“ sehe es der WDR als erwiesen an, dass der Mitarbeiter als Autor des ARD-Features „Heilung unerwünscht: Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern“ gegen Programmgrundsätze verstoßen und falsche Angaben gegenüber dem WDR gemacht habe. Nach Angaben des Arbeitsgericht Köln war die fristlose Kündigung Martens´ aber nicht wirksam. Die Richter entschieden, dass der WDR dem Kläger rund 40 000 Euro zuzüglich Zinsen nachzahlen muss.

Das Feature von Martens „Heilung unerwünscht: Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern“, das im Oktober 2009 in der ARD lief, hatte heftige Debatten ausgelöst. In dem Film war viel Hoffnung mit Blick auf die beschriebene Salbe Regividerm geweckt worden. Der WDR hatte damals kritisiert, dass der Redakteur kurz nach der TV-Ausstrahlung ein Buch zu demselben Thema veröffentlicht hatte.
 
In dem Film war behauptet worden, dass Regividerm gegen die Volkskrankheiten Neurodermitis und Schuppenflechte helfe und der Pharmaindustrie ein Dorn im Auge sein. Die Konzerne hätten laut Martens versucht, eine Markteinführung zu verhindern, da die Salbe eigene teurere Präparate gefährden würde. Die heutige ARD-Vorsitzende WDR-Intendantin Monika Piel hatte die Kündigung damit begründet, dass Martens seine Vorgesetzten wiederholt über den Zusammenhang von Sendedatum und Buchveröffentlichung getäuscht und in einer dienstlichen Erklärung falsche Angaben gemacht habe. [mw]

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