Auf Initiative des Film & Fernsehproduzentenverband NRW hat der Westdeutsche Rundfunk nach intensiver Prüfung als erster ARD-Sender einer alternativen Bürgschaftsform zugestimmt. Der WDR akzeptiert jetzt neben Bank-Bürgschaften auch andere.
Bisher wurden von öffentlich-rechtlichen Sendern bei der Finanzierung einer Auftragsproduktion ausschließlich Bankbürgschaften akzeptiert. Die mit der HDI-Gerling Industrie AG entwickelte Bürgschaftsversicherung TV-Produktion kann seit Mittwoch, dem 01.12. 2010 für Auftragsproduktionen des WDR verwendet werden und ergänzt die bisherige Praxis der Bankbürgschaften, das heißt in Zukunft können auch Versicherungsbürgschaften beigebracht werden.
„Die neue Bürgschaftsversicherung TV-Produktion entlastet gegenüber den Bankbürgschaften die Finanzierungsstruktur der TV-Produzenten erheblich und führt trotz eines nahezu identischen Antragsverfahrens zu einer geringeren Kostenbelastung“, sagte Rafaela Wilde, geschäftsführende Justiziarin des Verbandes. Sie rechnet damit, dass sich weitere öffentlich-rechtliche TV-Sender dem Beispiel des WDR anschließen werden. [mw]
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