VRGZ: PC-Gebühr bleibt unrechtmäßig

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Auch die reduzierte Rundfunkgebühr auf PCs, die von den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen wurde, lehne die VRGZ ab.

VRGZ-Sprecher Kai König begründete die Haltung der Vereinigung damit, dass auch die „völlig illegitimen Rundfunkgebühren auf PCs“ nicht besser würden, wenn sie geringer ausfallen als zunächst geplant.

Die VRGZ werde auch weiterhin gegen die ab Januar 2007 fällig werdende PC-Gebühr kämpfen und sich darüber hinaus für die längst überfällige Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzen. Auch die in Höhe der Radiogebühr festgesetzte Summe stelle eine unrechtmäßige Belastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dar. Letztlich sei es nur eine Frage der Zeit, bis die Öffentlich-Rechtlichen ihr Programm auch via IPTV (Internet-Fernsehen) anbieten und dafür dann die volle Fernsehgebühr verlangten.
 
Die Verantwortlichen sollten den Mut aufbringen ein neues Modell zu entwickeln, was der Berufs- und Freizeitsituation der Menschen gerecht werde, so König.
 
Jetzt seien die Politiker am Zug, am 21. September wird in der Rundfunkkommission der Länder endgültig über die Neuregelung entschieden. Da die Rundfunkanstalten mit ihrer Entscheidung bewiesen hätten, dass sie reformunfähig seien, appeliere der VRGZ an die Ministerpräsidenten der Länder.
 
Ursprünglich war eine Gebühr auf PCs in Höhe von 17,03 Euro monatlich geplant gewesen. Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete stimmten die Intendanten der ARD für eine monatliche Gebühr von 5,52 Euro.
 
Betroffen von der Neuregelung sollen vor allem Unternehmer und Selbstständige sein, die bisher keine Gebühren für ihre Büros bzw. gewerblich genutzten Heimcomputer entrichten. [ft]

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