Die redaktionelle Unabhängigkeit bei VIVA ist nach Auffassung von LfM-Direktor Norbert Schneider nicht durch bestimmte Verfahren in der sogenannten Rotation eingeschränkt.
Das Magazin „Der Spiegel“ hatte dies in einem Beitrag in Frage gestellt, informierte die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Schneider äußerte sich dazu während der Sitzung der LfM-Medien-kommission am 12. Dezember 2003 in Düsseldorf: „Die Frage, die sich medienrechtlich stellt, ist, ob die Unabhängigkeit der Redaktion bei der Auswahl von Videoclips eingeschränkt wird. Dies wird in dem Spiegel-Artikel angedeutet, aber nicht weiter belegt. Für uns ist nach der Stellungnahme von Viva die Unabhängigkeit eindeutig weiterhin gewährleistet.“ Auch für die Vermutung, bei einigen Viva-Programmen habe es sich um unerlaubte Dauerwerbesendungen gehandelt, gebe es keinen Anhaltspunkt. [fp]
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