Kleinere Wohnanlagen mit weniger als zehn Parteien müssen künftig keine Urheber- und Leistungsschutzrechte mehr für die Kabelweitersendung entrichten. Das teilte die zuständige Verwertungsgesellschaft VG Media am Montag mit.
Grundlage der neuen Regelung ist ein neuer Gesamtvertrag mit dem führenden Wohnungswirtschaftsverband GdW. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt bundes- und europaweit mehr als 3 000 Wohnungsunternehmen mit 6 Millionen Parteien.
Die Verwertungsgesellschaften und Sendeunternehmen haben mit den regionalen Kabelnetzbetreibern einen Vertrag zur Abgeltung der Kabelweitersenderechte geschlossen. Das erzielte Vergütungsaufkommen wird zwischen den Verwertungsgesellschaften und Sendern nach dem Umfang ihrer Rechteeinbringung aufgeteilt. Die Verwertungsgesellschaften geben die Vergütungen an ihre Berechtigten weiter.
Die VG Media vertritt überwiegend die Interessen der Sendergruppe Pro Sieben Sat 1. RTL hatte die Verwertungsgesellschaft im März verlassen und kümmert sich seitdem in Eigenregie um die Wahrnehmung seiner Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]
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