
Düsseldorf – Wegen eines Verstoßes gegen Werberichtlinien hat die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) gegen den Lokalfernsehveranstalter „Center.tv“ in Düsseldorf eine Beanstandung ausgesprochen.
Die Medienkommission der LfM stellte fest, dass die Sendung „Dentalästhetika TV“ im Programm von center.tv am 6. Oktober einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages (§ 7 Abs. 5 RStV; Dauerwerbesendungen) darstellt. Die Sendung wurde nur zu Beginn und am Ende, nicht jedoch während ihres gesamten Verlaufs mit dem Schriftzug „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet. [mg]
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