Die RTL-Reihe „Super Nanny“ läuft zwar schon länger nicht mehr im TV, sorgt aber immer noch für Aufregung. Nach einer Beanstaltung durch die Medienwächter muss nun die Justiz klären, ob die Sendung in einer Folge gegen die Menschenwürde verstoßen hat.
Ein möglicher Verstoß gegen die Menschenwürde in einer Folge der RTL-Erziehungssoap „Super Nanny“ beschäftigt die Justiz. Der Sender geht gegen eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) an, die eine Folge der mittlerweile eingestellten Fernsehreihe gerügt hatte. Zu einer Entscheidung kam das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag noch nicht, diese soll am 8. Juli verkündet werden.
In der beanstandeten Folge hatte eine alleinerziehende Mutter ihre weinenden und verängstigten drei, vier und sieben Jahre alten Kinder beschimpft, bedroht und geschlagen. Einzelne gefilmte Handlungen der Mutter gegen ihre Kinder wurden im Sendeablauf wiederholt dargestellt.
Obwohl die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorab keine Bedenken gegen eine Ausstrahlung der Sendung hatte und auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde sah, entschied die KJM später anders. Das System der freiwilligen Selbstkontrolle werde so ad absurdum geführt, hatte RTL moniert. Bereits in der Staffel zuvor hatte es Ärger zwischen RTL und den Medienwächtern gegeben, woraufhin RTL dazu überging, alle Episoden vorab der FSF vorzulegen. [dpa/fm]
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