Verbraucherschützer: Fernseher bei GEZ richtig abmelden

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Verbraucherschützer raten dazu, Radio und Fernseher richtig abzumelden, weil fehlgeschlagene Abmeldungen bei der GEZ zu Vollstreckungen führen können.

Vollstreckungsankündigungen sollten Verbraucher nicht ignorieren, darauf wies die Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen am Mittwoch hin. Fehlgeschlagene Abmeldungen bei der GEZ wegen falscher Abmeldegründe oder nicht eingegangene Briefe könnten zu Vollstreckungen führen, wenn Mahnungen der GEZ und Gebührenbescheide ignoriert werden. „Auf Vollstreckungsankündigungen der Städte und Gemeinden müssen Verbraucher reagieren“, betonte Kathrin Körber von der Rundfunkgebührenberatung der Verbraucherzentrale.

So habe die Beratungspraxis gezeigt, dass Menschen, die in einegemeinsame Wohnung ziehen, der GEZ oft lediglich den Umzug mitteilen.Viele würden denken, dass mit dem rechtzeitigen Kündigungsschreiben andie GEZ alles erledigt sei und reagieren nicht mehr aufZahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide. „Die bloße Mitteilungeines Um- bzw. Zusammenzuges reicht als Abmeldegrund nicht aus“, soKörber. Der Verbraucher müsse einen nachvollziehbaren und plausiblenGrund angeben, damit die GEZ auf Anhieb erkennen kann, was mit denbisher angemeldeten Geräten geschehen ist. Mögliche Gründe könnten sein,dass alle gebührenpflichtigen Geräte gemeinsam genutzt werden, derFernseher auf den Partner übertragen wurde, Geräte verkauft, verschenktoder entsorgt wurden.

Jeder Rundfunkgebührenteilnehmer, der mit solchen Erklärungen seineGeräte ordnungsgemäß abgemeldet hat, erhalte eine Abmeldebestätigung.Müsse man mehr als vier Wochen auf diese Bestätigung warten, sollte manallerdings nachhaken, da die Gebührenpflicht bleibt solange bestehenbleibt, bis die Abmeldung erfolgreich ist. Das Abmeldeschreiben sollteman nach Ansicht der Verbraucherschützer per Einschreiben schicken, umÄrger zu vermeiden. [cg]

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