
München – Seit dem Wochenende wird das Format „Ultimate Fighting Championship“ im Programm des Deutschen Sportfernsehen (DSF) nicht mehr ausgestrahlt. Das entschied der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitag.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag, 9. April 2010, den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 8. April 2010 im Hinblick auf die Ausstrahlung der Sendung „Ultimate Fighting Championship“ im DSF aufgehoben.
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte DSF am 25. März aufgefordert, das Format „Ultimate Fighting Championship“ innerhalb von 14 Tagen durch andere genehmigungsfähige Inhalte zu ersetzen. Dagegen hatte die Zuffa UK Ltd., die laut eigenen Angaben außerhalb der USA zuständige Tochtergesellschaft der Kampfsportorganisation „Ultimate Fighting Championship“, vor dem Verwaltungsgericht München geklagt.
Durch die aufschiebende Wirkung der Klage konnte DSF das umstrittene Format weitersenden. Dieser Beschluss wurde nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, weil der Klägerin die erforderliche eigene Rechtsbetroffenheit fehle. So komme ihrer offensichtlich unzulässigen Klage keine aufschiebende Wirkung zu, begründete das Gericht seine Entscheidung (AZ 7 CS 10.864). [mw]
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