Gewinnt der Teilnehmer einer Fernsehshow einen gewissen Betrag, dann hat er diesen unter gewissen Umständen zu versteuern. Eine Klage des Siegers der RTL-Show „Die Farm“ wurde nun vom Finanzgericht Münster abgewiesen, da sein Auftritt und das gewonnene Preisgeld in einem Leistungsverhältnis standen.
Ein Sieger der RTL-Fernsehshow „Die Farm“ muss seinen Gewinn versteuern. Der Mann habe das Geld „als Gegenleistung für seine Teilnahme an der Show, seine ständige Anwesenheit im Bauernhaus sowie die Überlassung der Verwertungsrechte am Bild- und Tonmaterial erhalten“, urteilte das Finanzgericht Münster (4 K 1215/12 E) in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Bei „Die Farm“ mussten insgesamt zwölf Kandidatinnen und Kandidaten im Jahr 2010 für bis zu sieben Wochen auf einem abgelegenen und verlassenen Bauernhof in Norwegen ohne Wasser- und Stromanschluss leben und sich dabei filmen lassen. Ihre Nahrung hatten sich die Bewohner durch Ackerbau und Viehhaltung im Wesentlichen selbst zu beschaffen. In regelmäßigen Ausscheidungsspielen – etwa Axtwerfen oder Melken – wurde ermittelt, wer den Bauernhof verlassen musste. Der Gewinner des letzten Ausscheidungsspiels bekam einen vertraglich zugesicherten Gewinn, den RTL mit 50 000 Euro angibt.
Der Kläger hatte argumentiert, dass der Ausgang der Spiele stark zufallsabhängig gewesen und das Geld damit wie Gewinne aus Glücksspielen zu bewerten sei. Dem wollte sich das Gericht nicht anschließen – der Kläger habe sich in den Ausscheidungsspielen „durch Geschicklichkeit und Wissen“ gegen andere Kandidaten durchgesetzt. [dpa/das]
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