Urteil im Prozess um „Tatort“-Vorspann erwartet

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Im Prozess um den „Tatort“-Vorspann wird am heutigen Donnerstag die Entscheidung des Oberlandesgerichts München erwartet. Entschieden wird, ob Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa als Urheberin genannt werden muss und ihr eine Nachzahlung zusteht.

Die Urteilsverkündung war ursprünglich bereits im Januar erwartet, dann jedoch verschoben worden, weil ein Schriftsatz des Rechtsbeistands vom Bayerischen Rundfunk (BR) und Westdeutschem Rundfunk (WDR) erst am 10. Januar bei Kristina Böttrich-Merdjanowas Anwalt einging. Der Klägerin und ihrem Anwalt war daraufhin eine Frist bis Ende Januar eingeräumt worden, um auf die Ausführungender Gegenseite antworten zu können (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Bereits im vergangenen März hatte die Klägerin beim Landesgericht München erstritten, dass ihr Name zukünftig als Urheberin des Vorspannes genannt werden muss (DIGITALFERNSEHEN berichtete). BR und WDR legten daraufhin Berufung ein, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig und das Verfahren vor dem OLG gelandet ist. Bötterich-Merdjanowas Ziel ist eine Nachvergütung. 1970 hatte sie für die Entwicklung des bekannten Vorspannes einmalig 2 500 D-Mark erhalten (DF berichtete). [js]

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