Das Musikbusiness ist hart und gestritten wird meist dann, wenn es um viel Geld geht. Vom Gewinn des RTL-„Supertalents“ Freddy Sahin-Scholl möchte ein Frührentner, der den Sänger zur Teilnahme überredete, ein großes Stück abhaben. Am Montag ging der Prozess in die zweite Runde.
Der Sieg in der RTL-Show „Das Supertalent“ hat dem Sänger Freddy Sahin-Scholl nicht nur Freude gebracht, sondern auch einen handfesten Streit vor Gericht. Ein Frührentner will eine Beteiligung am Gewinn des „Supertalents“, weil er den Sänger erst dazu gebracht habe, überhaupt an der Castingshow teilzunehmen. Einen Vergleich von 5000 Euro seitens Sahin-Scholls am Montag vor dem Karlsruher Landgericht lehnte er ab. Der Betrag sei „lächerlich“ angesichts der Gewinnsumme von 100 000 Euro und weiteren daraus resultierenden Einnahmen von geschätzten 1,3 Millionen Euro, sagte der Mann.
Er habe schließlich Sahin-Scholl dazu überredet, an dem Wettbewerb teilzunehmen. Im Gegenzug habe der Sänger ihm ein Fünftel der Erlöse zugesagt, sagte der Frührentner. Das bestreitet Sahin-Scholl und klagt auf Unterlassung und Schadensersatz.
„Er hat mich zu RTL gebracht“, bestätigte zwar Sahin-Scholl. Eine Vereinbarung über eine Gewinnbeteiligung habe es aber nie gegeben. Lediglich von einem kleinen Geschenk sei die Rede gewesen. Einer der geladenen Zeugen hingegen bestätigte wesentliche Punkte der Aussage des Frührentners. Ein entsprechendes Gespräch zwischen dem Sänger und dem Rentner habe er im Mai 2010 mitangehört. Darin sei von 20 Prozent Beteiligung die Rede gewesen. Worum es sich dabei handelte, habe er erst verstanden, als er Sahin-Scholl im Fernsehen beim „Supertalent“-Finale wiedererkannte.
„Ich empfinde weiterhin Dankbarkeit“, sagte Sahin-Scholl nach der Verhandlung über den Frührentner. Er habe ihm aber nie Geld versprochen. „Ich hätte das gerne außergerichtlich mit ihm geklärt“. Der Rentner wiederum gab sich angriffslustig: „Sahin-Scholl sagt nicht die Wahrheit und hat eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben“. Dass er selbst im vergangenen Oktober in einer Mail an den Sänger auf etwaige Ansprüche verzichtet hatte, sah er gelassen. „Das Gericht soll jetzt entscheiden, ob ich Ansprüche habe oder nicht. Das Risiko gehe ich ein“.
Dem Mann waren bereits per einstweiliger Verfügung vom 5. Januar entsprechende Äußerungen untersagt worden. In der Hauptverhandlung fordert der Sänger zusätzlich Schadenersatz wegen Rufschädigung (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Der Frührentner reagierte seinerseits mit einer Gegenklage, mit der er sein Geld einfordert. Der Prozess soll am 26. September fortgesetzt werden, um einen weiteren Zeugen zu hören. [dpa/ar]
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