Das Oberlandesgericht München hat im Fall des „Tatort“-Vorspanns entschieden, dass der Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa keine Nachvergütung zusteht. Der Trailer sei für den Erfolg der Krimiserie unerheblich.
Laut der Entscheidung des Gerichtes muss die Grafikerin auch nicht als Urheberin des Vorspanns genannt werden. Damit hebt das Oberlandesgericht München die Entscheidung des Landgerichts München aus dem vergangenen Jahr auf. In der Begründung heißt es, der Vorspann spiele für den „Tatort“-Erfolg eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus sei es unüblich die Urheber der Trailer zu nennen und Böttrich-Merdjanowa hab sich in den vergangenen 40 Jahren nicht beschwert.
Eine Revision wurde laut einer Stellungnahme des WDR und BR vom Donnerstag nicht zugelassen. Die beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten fühlten sich in ihrer Rechtsaufassung bestätigt. „Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten Tatort-Vorspann bestätigt hat“, sagte der Tatort-Koordinator der ARD, Gebhard Henke.Das Urteil sei auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer.
Im vergangenen März hatte die Klägerin beim LandgerichtMünchen erstritten, dass ihr Name zukünftig als Urheberin des Vorspannesgenannt werden müsse (DF berichtete). Der BR und der WDR legten daraufhin Berufung ein, weshalb das Urteilnicht rechtskräftig wurde und das Verfahren vor dem OLG landete. Bötterich-Merdjanowas Ziel war eineNachvergütung. 1970 hatte sie für die Entwicklung des bekanntenVorspannes einmalig 2 500 D-Mark erhalten.
Ein Urteil zu Gunsten der Klägerin hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. Denn im Fall einer Niederlage der Öffentlich-Rechtlichen hätte Böttrich-Medjanowas Anwalt in Erwägung gezogen jede ARD-Anstalt mit einem eigenen „Tatort“ zu belangen.
Update 12.35 Uhr: Stellungnahme der Sender ergänzt[js]
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