Mainz – 80 Prozent der Deutschen finden es „vollkommen richtig“, dass es für das Fernsehen rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gibt.
Das geht aus einer telefonischen Repräsentativerhebung hervor, die das ZDF im November 2004 bei 1 000 Personen, davon 525 Eltern mit Kindern, durchführen ließ. Doch werden Video- und Kinofilmen, aber auch Internet sowie Computer- und Videospielen ein größeres Gefahrenpotenzial zugeschrieben als dem Fernsehen. Ein weiteres Ergebnis zeigte, dass beim Fernsehen die öffentlich-rechtlichen Sender hinsichtlich des Jugendschutzes besser beurteilt werden als die Privatsender.
Von sechs vorgegebenen gesellschaftsbezogenen Themen ist für 27 Prozent der Befragten der Kinder- und Jugendschutz das wichtigste Thema. Er wird lediglich übertroffen von dem Thema Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (40 Prozent). Im Bereich der Medien hält die Bevölkerung Regelungen vor allem für Verkauf und Verleih von Videofilmen (39 Prozent), für den Zugang zu Internetangeboten (36 Prozent) und für den Verkauf und Verleih von Computer- und Viedeospielen (33 Prozent) für „sehr wichtig“. Für die Ausstrahlung von Fernsehsendungen sind 29 Prozent der Befragten entsprechende Regelungen „sehr wichtig“, gefolgt von Kinofilmen sowie Büchern und Zeitschriften.
Jeder vierte Bundesbürger hat laut der Umfrage in jüngerer Zeit für unter Zwölfjährige problematische Sendungen zu deren üblichen Sendezeiten gesehen. Dabei nennen die Befragten in erster Linie Talkshows am Nachmittag (26 Prozent), in zweiter Linie japanische Zeichentrickfilme und Nachrichten (je zwölf Prozent). Darauf folgten Gerichtssendungen (elf Prozent) und brutale, gewaltverherrlichende Filme (neun Prozent). Nach dem Empfinden der Befragten sind es fast ausschließlich kommerzielle Sender, die besonders häufig Sendungen bringen, die für Kinder unter zwölf Jahren ungeeignet sind. Umgekehrt wird den öffentlich-rechtlichen Sendern zugeschrieben, am meisten Sendungen zu bringen, die man Kindern unter zwölf Jahren bedenkenlos sehen lassen kann.
Auch bei den Online-Angeboten des ZDF würden die gleichen Richtlinien gelten wie für die Sendungen des ZDF, so der ZDF-Intendant Markus Schächter. Der ZDF-Fernsehrat richtete den Appell an die Kontrolleinrichtungen der Privatsender, „sich in Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und unter dem Gesichtspunkt des Jugendmedienschutzes unverzüglich den Online-Angeboten von Privatveranstaltern anzunehmen“. (pte)[lf]
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