Die Vox-Sendung „Hundkatzemaus“ hat mit ihrer Ausgabe vom 31. März 2012 den Zorn der Zuschauer erregt und die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) auf den Plan gerufen. Der Grund: In besagter Ausgabe sei in undifferenzierter Art und Weise über Jäger im Zusammenhang mit der Tötung von freilaufenden Haustieren berichtet worden.
Wie die LfM am Mittwoch bekannt gab, hatte der Privatsender Vox am 31. März 2012 in einer Ausgabe des Tiermagazins „Hundkatzemaus“ über Jäger berichtet, die auf frei laufende Hunde und Katzen schießen. Die Berichterstattung startete dabei mit einführenden Informationen, wonach in Deutschland jährlich schätzungsweise 40 000 Hunde und 350 000 Katzen von den etwa 350 000 aktiven Jägern erschossen werden, wobei es zu den erschossenen Haustiere keine statistisch belegbaren Zahlen gäbe. Im Anschluss daran hätte der Sender einige stark dramatisierte und emotionalisierte Beiträge mit „nachgestellten Szenen“ gezeigt.
So sei im ersten Beitrag eine Familie gezeigt worden, die sich schockiert darüber zeigte, dass die Katze ihrer Nachbarin erschossen aufgefunden wurde. Nach Bildern der noch noch lebenden Katze, untermalt mit trauriger Musik, sei im Anschluss die abrupte Überblendung zu einer Kneipenszene erfolgt, in der sich alkoholisierte Jäger über unkontrolliert freilaufende Haustiere im Wald unterhalten hätten. In einem zweiter Beitrag sei anschließend dargestellt worden, wie ein Jäger einen Hund erschießt, der sich beim Gassi-Gehen im Wald kurzzeitig von seinem Herrchen entfernt hatte.
Die LfM reagierte nach eigenen Angaben auf die Beschwerde zahlreicher Zuschauer, wonach die Darstellung des Sachverhalts in der Sendung einseitig und diffamierend gewesen sei. Die Anstalt kontaktierte daraufhin Vox aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und erreichte damit die umgehende Entfernung des Beitrags aus der Mediathek des Senders. Zusätzlich habe Vox eine ergänzende Berichterstattung zu dem Thema im Internet veröffentlicht. Aufgrund der umgehenden Handlungsweise des Senders sehe die LfM von einer weiteren Verfolgung des Sachverhalts ab.
Regelmäßig kommt es vor, dass sich TV-Zuschauer bei der LfM über diffamierende, vulgäre oder pornografische Inhalte im Fernsehprogramm beschweren. Derartige Beschwerdefälle und ihre medienrechtliche Bewertung durch die LfM listet die Anstalt im so genannten Prüfreport für Beschwerdefälle auf. Die zweite Ausgabe des Reports liegt mittlerweile als Online-Publikation auf der Internetseite der LfM vor. [ps]
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