Die Ausstrahlung der dritten Staffel von „The Walking Dead“ wäre in Deutschland beinahe gescheitert. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hatte den Staffelauftakt beim Pay-TV-Sender Fox in einer ersten Bewertung als sendeunzulässig eingestuft – man konnte sich schließlich auf Schnitte einigen. Die kommenden Folgen werden nun aber überraschend ungeschnitten ausgestrahlt. Eine Erläuterung.
Die dritte Staffel der weltweiten Erfolgsserie „The Walking Dead“ wäre in Deutschland beinahe nicht ausgestrahlt worden. Das erklärte Andreas Lechner, Director Communications bei Fox International Channels Germany, im Interview mit DIGITALFERNSEHEN.de. Demnach hätte die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die eingereichte erste Folge der dritten Staffel des Zombie-Spektakels als sendeunzulässig eingestuft. „Erst durch die Intervention von Fox wurde nach erneuter Prüfung eine Sendeerlaubnis erreicht – wenn auch mit Schnittauflagen“, so Lechner.
Das endgültige Ergebnis der FSF sei erst am Tag der Ausstrahlung bei Fox eingegangen. „Wir mussten noch am Nachmittag die Schnittfassung herstellen“, erklärte Lechner. Die Folge ging dann am Abend um 22.05 Uhr auf Sendung – der Feierabend zum Wochenende war an jenem Freitag (19. Oktober), an dem die dritte Staffel in Deutschland auf Fox startete, wohl für alle an den Korrekturen Beteiligten gelaufen.
Auch die beiden darauffolgenden Episoden von „The Walking Dead“ wurden von der FSF beanstandet und mit Schnittvorgaben versehen. In den ersten beiden Folgen wurden so jeweils rund 30 Sekunden Bildmaterial entfernt, in der dritten Episode waren es nur 4 Sekunden. Die FSF muss sich bei der Beurteilung den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) berücksichtigen. Im Blog des Gremiums wird die Entscheidungsfindung zu „The Walking Dead“ genau erklärt. So sei zwar klar ersichtlich, dass es sich um Gewalt gegen Untote (und damit keine Menschen) handele, und auch die moralischen Aspekte und Folgen der Gewalt finden in der Serie ausgiebig Platz.
Wenn die Charaktere aber Spaß am Töten äußern, dann sei dies nicht mit dem JMStV vereinbar heißt es im Blog. Gleiches zähle für Gewalt gegen Menschen in der Serie oder unnötig grausamer Darstellung von Gewalt, die keinen Bezug zur Handlung hat. Erschreckend sei laut FSF für den Jugendschutzgedanken zudem, dass die Protagonisten zunehmend verrohen würden. In den ersten drei Folgen der aktuellen Staffel musste unter anderem jeweils eine Szene entfernt werden, in der in der Originalfassung brutal der Kopf des Opfers eingeschlagen wurde – zwei mal der eines Zombies, einmal der eines Menschen.
In der ersten und zweiten Staffel hatte es Lechner zufolge nie Schnittauflagen gegeben – die Folgen waren von der FSF sogar teilweise ab 16 Jahren eingestuft worden. Nach Angaben von Fox ist Deutschland weltweit das einzige Land, in dem „The Walking Dead“ in der die dritte Staffel gekürzt werden musste. Fans der Serie dürfen nun aber vorerst aufatmen – denn die vierte und fünfte Folge (Sendetermine: 9. und 16. November um 22.05 Uhr auf Fox) sind von der FSF ohne Schnittvorgaben für die Ausstrahlung in Deutschland freigegeben worden. Die ersten acht Folgen der Staffel 3 wiederholt der Sender in einem dreitägigen Marathon zu Weihnachten.
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