Die investigative Serie zeigte Heimbewohner in entwürdigender Weise – die Klinik klagte. Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde seitens RTL nun abgewiesen – damit ist das Urteil aus Vorinstanz rechtskräftig und für den Kölner Sender könnte es teuer werden.
Nachdem eine Beschwerde von RTL vor dem Bundesgerichtshof kein Gehör fand, ist das Urteil des OLG Köln nun rechtskräftig: Der Sender darf die fraglichen Reportageteile weiterhin nicht ausstrahlen und ist zudem den MK-Kliniken zu Schadensersatz verpflichtet.
Letztere hatten geklagt, da der Sender heimlich gefilmte Aufnahmen von älteren Menschen in Pflegeheimen im Rahmen des investigativen TV-Formats „Team Wallraff“ gesendet hatte. Darin waren die Bewohner eines Seniorenheims in Berlin-Kreuzberg in teils entwürdigender Art und Weise einem Millionenpublikum vorgeführt worden.
Vor dem Prozess hatte sich die Lage zwischen den Konfliktparteien nochmals zugespitzt, da RTL auch im Rahmen des Boulevard-Magazins „Extra“ mehrfach über die Zustände in den Einrichtungen des Betreibers MK-Kliniken berichtet hatte. Dabei seien dem Privatsender schwerwiegende Fehler in der Ausübung des journalistischen Handwerks unterlaufen, weshalb die insgesamt vier Beiträge nun nicht mehr gezeigt werden dürfen.
Wie hoch der durch die bereits ausgestrahlten Beiträge entstandene Schaden beziffert wird, ist bislang nicht bekannt. Eines ist jedoch klar: RTL erleidet eine empfindliche Niederlage vor Gericht und muss dafür gegebenenfalls tief in die Tasche greifen.
[rs]
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