Der Rechtsstreit um den Vorspann der ARD-Krimireihe „Tatort“ geht in die nächste Runde. Am Donnerstag beschäftigt sich das Oberlandesgericht München einmal mehr mit der Klage der Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa.
Bereits im vergangenen März hatte die Klägerin beim Landesgericht München erstritten, dass ihr Name zukünftig als Urheberin des Vorspannes genannt werden müsse (DF berichtete). Zwei ARD-Anstalten legten daraufhin Berufung ein, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig und das Verfahren vor dem OLG gelandet ist. Wie „Welt Kompakt“ am Dienstag meldete, ist Bötterich-Merdjanowas Ziel eine Nachvergütung. 1970 hatte sie für die Entwicklung des bekannten Vorspannes einmalig 2 500 Mark erhalten.
Ein Urteil zu Gunsten der Klägerin könnte weitreichende Konsequenzen haben. Das Blatt berichtete, Böttrich-Medjanowas Anwalt habe erklärt, dass es auch darum gehe, ob jede ARD-Anstalt mit eigenen Tatort-Kommissaren belangt werden könne. Andererseits berichteten die „Nürnberger Nachrichten“ bereits vergangene Woche, dass Horst Lettenmayer möglicherweise ebenfalls eine Klage einreichen könnte.
Es sind Lettenmayers Augen, die seit 40 Jahren jeden Tatort einleiten. Der 69-jährige bekam für seine Arbeit – auch seine Beine sind im Vorspann zu sehen – damals 400 Mark. Lettenmayer will jedoch den Prozess der Grafikerin abwarten, ehe er sich entscheidet, ebenfalls eine Klage einzuleiten. Bereits 1974 hatte der Statist eine Klage geführt und im vergangenen Sommer über erneute rechtliche Schritte nachgedacht (DF berichtete). [js]
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