Die RTL-„Super Nanny“ hat nach Auffassung der Kommission für Jugendmedienschutz gegen die Menschenwürde verstoßen. Insgesamt prangerten die Medienhüter im ersten Quartal 2011 32 Verstöße gegen die Vorgaben des Staatsvertrags an.
Die beanstandete Folge der RTL-Dokusoap zeigte um 20.15 Uhr, wie eine Mutter ihre fünfjährige Tochter anschrie, ihr mit Schlägen drohte, sie ignorierte und schließlich schlug – ohne dass das Kamerateam eingreift. Diese problematischen Szenen wurden insgesamt dreimal gezeigt, unter anderem auch in einer Vorschau zur Sendung. Das Kind sei in seinem sozialen Achtungsanspruch verletzt und zum Objekt der Zurschaustellung degradiert worden, so die Kommission, die den Fall als Menschenwürde-Verstoß wertete.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige stellte die KJM in weiteren vier Fällen fest: Die vermeintliche AZ-Media-„Reportage“ mit dem Titel „Die Frau, die Leiden schafft: Das Handwerk der Domina“ auf RTL habe zu viele „explizite Sado-Maso-Szenen in Nahaufnahme“ enthalten und „selbstzweckhaft-voyeuristische Einblicke in die tabuisierte Branche“ gewöhrt. Das könne Jugendliche unter 18 Jahre überfordern, hieß es. Auch sei die Tätigkeit der Domina als einfaches Mittel zum Geldverdienen für junge Frauen verharmlost worden.
Der Teleshoppingsender Jamba TV zeigte einmalig zwischen 6.10 Uhr und 7.30 Uhr Werbesports für Erotik-Mehrwertdienste. Auch daran stieß sich die Kommission. Auch Kabel Eins leistet sich einen Schnitzer. Der Spielfilm „Alarmstufe: Rot“ wurde ab 22.40 Uhr in der ungekürzten Fassung mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren ausgestrahlt – ein Verstoß gegen die Zeitgrenzen. Auch Tele 5 zeigte mit „Final Voyage – Kreuzfahrtsschiff auf Todeskurs“ einen FSK-18-Film um 20.15 Uhr, die nur marginal um zwei Szenen gekürzt worden war. Nicht ausreichend, wie die KJM befand.
Rügen in weniger schwerwiegenden Fällen erteilten die Medienhüter an das MTV-Format „Wildboyz“, die „Spiegel TV Reportage“ mit dem Titel „Das Böse
nebenan – Wenn Menschen zu Bestien werden“ auf Vox, den nicht vorgesperrten FSK-16-Film „Brannigan – Ein Mann auf Stahl“ auf dem Pay-TV-Sender MGM. Auch die Pro-Sieben-Show „Talk Talk Talk“, der Pro-Sieben-Film „Harold und Kumar“ und das Pro-Sieben-Magazin „Galileo“ zog Kritik auf sich. Der Umbau eines geklauten Einkaufswagens zum Möbelstück konterkariere geltende Werte und Normen und liefere den „Anstoß zu einer Straftat“, hieß es.
Bei der Aufsicht über den Rundfunk arbeitet die KJM Hand in Hand mit den
Landesmedienanstalten: Sie beobachten, prüfen und bewerten potenziell
problematische Rundfunkangebote und leiten dann der KJM die
entsprechenden Prüffälle zur Entscheidung zu. Im Internetbereich
unterstützen jugendschutz.net und die Landesmedienanstalten die KJM
bei ihren Aufgaben. Sowohl im Rundfunk- als auch im Telemedienbereich kann die KJM nur gegen Anbieter mit Sitz in Deutschland vorgehen. [ar]
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