Sat.1 hat laut einer Prüfung durch die zuständige Landesmedienanstalt LMK bei der Live-Übertragung des Super Bowls von Sonntag auf Montag nicht gegen werberrechtliche Bestimmungen verstoßen. Zahlreiche Zuschauer hatten sich nach der Ausstrahlung über die große Zahl von Werbepausen beschwert.
Der Eindruck von zu viel Werbung sei bei den Zuschauern unter anderem dadurch entstanden, dass einige Elemente ausgestrahlt wurden, welche nicht auf die offizielle Werbezeit angerechnet würden, begründete die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt für Kommunikation, bei der Sat.1 als Vollprogramm lizenziert ist, ihr Urteil in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Als konkrete Beispiele nannten die Medienhüter Programmankündigungen und Sponsorenhinweise.
Sat.1 hatte in der Nacht zum Montag ab Mitternacht den Super Bowl live übertragen. Direkt nach der Ausstrahlung gingen bei der für Sat.1 zuständigen Landeszentrale zahlreiche Zuschauerbeschwerden ein, dass während der Sendung zu viel Werbung ausgestrahlt wurde. Die LMK befand jedoch, dass trotz einer Vielzahl von Werbeblöcken die zulässige Werbehöchstdauer von 12 Minuten pro Stunde nicht überschritten wurde. Die werberechtlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags seien daher nicht verletzt worden.
Doch nicht nur die Dauer, auch die Platzierung der Werbeblöcke wurde von vielen Fans bemängelt (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Sat.1 reagierte auf den Zuschaueraufruhr mit einer offiziellen Entschuldigung und gab zu, dass die Koordination der Werbeeinblendungen mit den USA nicht richtig funktioniert habe. Man könne den Ärger der Super-Bowl-Fans nachvollziehen. [sv]
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