Manchmal sind es nur ein paar Takte, die Fernsehserien oder Shows akustisch unverwechselbar machen. Nun ist um die TV-Erkennungsmelodien ein Streit entflammt. Im Fokus stehen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
Der Composers Club (CC) Deutschland, ein Berufsverband der Auftragskomponisten, lässt laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (aktuelle Ausgabe) derzeit prüfen, ob der gängige Umgang der Sender mit den Musikrechten wettbewerbswidrig ist. In der Kritik stehen auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Verbandspräsident John Groves wirft den Sendern „Zwangs-Inverlagnahme“ vor: Komponisten würden den Auftrag, Musik für eine Sendung zu schreiben, häufig nur unter der Bedingung erhalten, dass sie die Verlagsrechte komplett abgeben. „Das ist ein unhaltbarer Zustand“, so Groves. „Ein Komponist will selbst wählen, wer seine Werke verlegt. Er muss doch seinen Katalog von Kompositionen zusammenhalten“.
Bereits im vergangenen Jahr war Groves mit einer Delegation bei EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia vorstellig geworden. Laut Composers Club ist ein großer Teil der TV-Musikrechte im Besitz von Musikverlagen, die den Sendern gehören, oder sendereigenen Produktionsfirmen. Einer der größten Rechte-Inhaber ist die Bavaria Sonor, eine mittelbare Tochter mehrerer ARD-Anstalten. Deren Geschäftsführer Rolf Moser weist die Vorwürfe von sich: „Es gibt keinen Zwang, Rechte an uns abzugeben. Dies ist nicht unsere Praxis“. [ar]
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