
München – Im Rechtsstreit um den Vorspann der ARD-Krimiserie „Tatort“ wollen der Bayerische und der Westdeutsche Rundfunk möglicherweise in die nächste Instanz gehen.
Das Landgericht München hatte am Mittwoch entschieden, dass eine Grafikerin, die den berühmten Vorspann der Krimireihe nach eigenen Angaben entworfen hat, bei der Ausstrahlung der Serie als Urheberin genannt werden muss.
„Weder der BR noch der WDR wusste bis zum vergangenen Jahr von der Klägerin und ihrer Beteiligung am Vorspann“, teilte der Bayerischen Rundfunks am Freitag mit. Die ARD-Anstalten wollen laut eigener Aussage die Urteilsbegründung abwarten und dann eventuell in Berufung gehen.
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