Stefan Raab droht seinen Traumjob zu verlieren: Falls die Zuschauer eine seiner Kompositionen zum Eurovision Song Contest schicken, müsste der 44-Jährige aufgrund des ESC-Regelwerks auf die Moderation des Finales verzichten.
„Es gibt eine Regel, dass der Moderator des Eurovision Song Contest neutral sein muss und nicht auch an einen Beitrag als Komponist oder Texter beteiligt sein darf“, zitierte der Kölner „Express“ in seiner Mittwochsausgabe den für den Musikwettbewerb zuständigen EBU-Vertreter Jarmo Siim.
Nach aktuellem Stand ist diese Entwicklung nicht ausgeschlossen. Im ersten Halbfinale auf Pro Sieben war am Montag der von Raab gemeinsam mit Lena Meyer-Landrut komponierte Titel „What Happened To Me“ ins Finale gewählt worden, in dem einer von sechs Songs per Telefon-Voting zum offiziellen deutschen Beitrag gekürt wird.
Eine NDR-Sprecherin schob das Thema gegegenüber dem Schweizer „Blick“ (Mittwoch) zunächst auf die lange Bank. Erst, wenn das TV-Publikum in Deutschland einen Song von Stefan Raab auswähle, werde man „entsprechend mit der Frage der Moderation umgehen“. Mitte Dezember hatte der Norddeutsche Rundfunk Raab gemeinsam mit Anke Engelke und Judith Rakers als Gastgeber für den Eurovision Song Contest am 12. Mai vorgestellt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]
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