„Schmähgedicht“: Böhmermann verklagt Merkel

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Es löste einen diplomatischen Eklat aus, das Schmähgedicht des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten von 2016. Die Kanzlerin bewertete es als „bewusst verletzend“. Böhmermann will ihr dies jetzt gerichtlich untersagen lassen.

Der Fernsehsatiriker Jan Böhmermann hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen ihrer kritischen Einschätzung seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ darüber berichtet.
 
Die Klage, die sich formal gegen das Kanzleramt richte, sei zweistufig, erläuterte der Sprecher. Im Hauptantrag wolle Böhmermann der Kanzlerin untersagen lassen, öffentlich zu wiederholen, dass sein Schmähgedicht „bewusst ehrverletzend“ sei. Er hatte es am 31. März 2016 im Rahmen eines sechsminütigen Beitrags in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Werde dieser Hauptantrag abgewiesen, wolle Böhmermann in einem Hilfsantrag feststellen lassen, dass die von Regierungssprecher Steffen Seibert vorgetragene Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei, erklärte der Sprecher weiter.

Nach Einschätzung des Gerichtssprechers wird bereits am 16. April ein Urteil gefällt. Die Kanzlerin werde nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sondern durch ihren Rechtsanwalt Peter Raue vertreten werden.
 
Böhmermann hatte mit dem satirischen Gedicht „Schmähkritik“ einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Merkel nannte das Gedicht damals „bewusst verletzend“, wie Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu berichtete. Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als „Fehler“. Mit dieser Äußerung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre persönliche Bewertung etwas zähle, erklärte sie. 2017 drohte Böhmermann laut einem Medienbericht Merkel mit einer Klage.
 
Erdogan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt. Das Landgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Böhmermann darf „ehrverletzende“ Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen. Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann will das Urteil anfechten. [dpa]

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66 Kommentare im Forum
  1. Das Auftreten von Böhmermann ist mir nicht sonderlich symphatisch. Aber das spielt für mich keine Rolle bei der Frage, ob eine Unterlassungsklage gegen Angela Merkel berechtigt ist. Ich bin der Meinung, ja, sie ist berechtigt. Angela Merkel hat in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin eine Wertung gegeben und somit in ein laufendes Verfahren eingegriffen. Das gehört sich nicht. Und ich wünsche mir, dass Böhmermann vor Gericht Recht bekommt.
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