Nach der Ausstrahlung eines Beitrags über Pädophile kam es in Bremen zu einem Fall von Selbstjustiz, bei dem ein 50-jähriger so schwer verletzt wurde, dass sein Leben mit einer Notoperation gerettet werden musste.
-Update-
Wie die Deutsche Presseagentur eben meldete, hat sich ein Tatverdächtiger aus dem Lynchmob der Polizei gestellt. Außerdem sind weder der im RTL-Beitrag gezeigte Mann noch das Opfer des Mobs tatverdächtig. Da stellt sich die Frage nach der journalistischen Sorgfaltspflicht erneut. (vollständiger Bericht)
-ursprüngliche Meldung-
Wie bereits gestern berichtet, wurde der Mann durch eine Gruppe bislang unbekannter Größe in seiner Wohnung tätlich angegriffen und dabei lebensgefährlich verletzt.
Gegenüber dem Weser-Kurier zeigte sich RTL entsetzt über die Tat und verurteilt den brutalen Akt der Lynchjustiz auf das Schärfste. RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer gibt gegenüber der Zeitung an, dass die Person, die Opfer einer Lynch-Justiz in Bremen wurde, zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Berichterstattung von RTL war.
Weiterhin erklärt er, dass im Beitrag keinerlei Hinweise auf den Ort oder eine vermeintliche Adresse des mutmaßlichen Pädophilen wie etwa Straßennamen oder Hausnummern gezeigt wurden. RTL habe seine journalistische Sorgfaltspflicht in jeder Hinsicht wahrgenommen.
Nachdem der mutmaßliche Fall von Lynchjustiz bekanntgeworden war, händigte RTL den Ermittlern weiteres Rohmaterial aus. [jrk]
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