
Köln – RTL wehrt sich gegen die Behauptung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) verstoße gegen geltende Jugendschutzbestimmungen.
Der Sender veröffentlichte eine Pressemitteilung, wonach die Anschuldigungen der KJM falsch sind. RTL lege wie vereinbart alle Castingfolgen von DSDS der dafür zuständigen FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zur Prüfung und Freigabe vor Ausstrahlung vor.
Die von der KJM genannte Folge 1 der aktuellen Staffel hatte nach Angaben des Senders von der zuständigen FSF die Freigabe für die Ausstrahlung sowohl am Abend als auch am Nachmittag erhalten.
Die KJM sei laut ihrer Pressemeldung zu dem Urteil gekommen, dass
„die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten
wurden.“ „Die Ausstrahlung der Folge war rechtens und ist
damit nicht zu beanstanden“, schlussfolgert RTL.
Christian Körner, Bereichsleiter Kommunikation RTL kritisierte, diese bewusst
oder unbewusst irreführende Kommunikation der KJM werde der Sensibilität der Thematik nicht gerecht.
Die KJM hatte das „herabwürdigende Verhalten“ der DSDS-Jury gerügt. Außerdem hatten dieMedienwächter kritisiert, Kandidaten würden gezielt lächerlich gemacht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt.
(DIGITAL FERNSEHEN berichtete)[mw]
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