Der Privatsender RTL soll wegen eines Verstoßes gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die Werberichtlinien aus dem Jahr 1993 jetzt zahlen.
Die Medienhüter von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) werfen RTL vor, TV-Filme zu Reihen zusammengefasst zu haben und diese – wie bei Serien erlaubt -alle 20 Minuten durch Werbung unterbrochen zu haben. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gab der für RTL zuständigen Medienanstalt nun recht.
TV-Filme dürfen aber nur alle 45 Minuten unterbrochen werden. Die NLM geht von Mehreinnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro aus und will diese nun als Bußgeld zurück. Die Richter sehen Filme nur dann als Reihe, wenn sie inhaltlich verknüpft sind. Die Verbindung durch Titel wie „Der große TV-Roman“ reiche nicht aus. [fp]
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