
Köln – Anders als von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) bemängelt, verstößt DSDS nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen – das meint jedenfalls RTL.
Richtig sei: RTL lege wie vereinbart alle Castingfolgen von DSDS der dafür zuständigen FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zur Prüfung und Freigabe vor Ausstrahlung vor, informierte der Sender am Freitag.
„Die am Donnerstag von der KJM genannte Folge 1 der aktuellen Staffel hatte von der zuständigen FSF die Freigabe für die Ausstrahlung sowohl am Abend als auch am Nachmittag erhalten“, so RTL.
Der Sender zitiert die KJM, die selbst erst „nach intensiver Diskussion“ zu dem Schluss gekommen sei, dass bei der Freigabe der Folge durch die zuständige FSF „die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden.“ Der Sender sieht damit die Ausstrahlung der Folge als rechtens an. [fp]
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