Am gestrigen Donnerstag lief beim Privatsender RTL 2 die neue Sendung „Tatort Internet“ mit Stephanie zu Guttenberg an, in der Kinderschändern auf die Schliche gekommen werden soll. Eine Medienrechtlerin warnt vor rechtlichen Problemen.
Moderiert wird das künftig am Montag in der Primetime laufende Format von Ministergattin Stephanie zu Guttenberg und dem ehemaligen Hamburger Innensenator Udo Nagel (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). „Stephanie zu Guttenberg jagt Kinderschänder im TV“, fasste die „Bild“-Zeitung das Format auf ihre Art zusammen. Die dafür genutzten Recherchemethoden seien rechtlich aber bedenklich, erklärte am Freitag die Medienrechtlerin Dorothee Bölke der Nachrichtenagentur dpa.
In der Sendung nimmt ein Lockvogel über Chatrooms Kontakt mit mutmaßlichen Tätern auf, das erste Treffen wird dann mit der Kamera verfolgt. Aber auch das Mitschneiden der Stimmen vermeintlicher Sexualtäter sei strafbar, selbst wenn man diese für die TV-Ausstrahlung verfremdet. Erlaubt sei die Herangehensweise nur, wenn man die Infos nicht ohne die Aufnahmen bekommen würde – dass Kindern in solchen Chatrooms Gefahr drohe, sei aber bekannt. RTL 2 sei durch die gezeigten Bilder potenziell wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung angreifbar, weil Details in der Sendung gezeigt würden, die Rückschlüsse auf die Identität der vermeintlichen Täter und deren Familien zulassen könnten. [cg]
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