Die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten will Eigenständigkeit und regionale Produktionsverpflichtungen der Regionalfenster bei RTL und Sat.1 auch in Zukunft zu gewährleisten.
Mit Sorge registriert die Gesamtkonferenz in einer heute veröffentlichten Mitteilung vorhandenen Pläne, Produktion und Abwicklung der Regionalfensterprogramme zu zentralisieren. Hierdurch würden nicht nur die Aktualität, sondern auch die redaktionelle Unabhängigkeit der Berichterstattung nachhaltig gefährdet. Eine qualitativ hochwertige Regionalberichterstattung könne ungeachtet technischer und wirtschaftlicher Synergien nur dann sichergestellt werden, wenn Produktion und studiotechnische Abwicklung im jeweiligen Land erfolgen, so die Mitteilung.
Mit dem 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der zurzeit in den Länderparlamenten zur Ratifizierung ansteht, sollen die Regionalfenster nicht nur in ihrer Substanz, sondern darüber hinausgehend in ihrer Unabhängigkeit und Eigenständigkeit gesichert werden. Diesem Anliegen des Gesetzgebers würden die Überlegungen, Regionalfenster in zentralen Strukturen zu produzieren und abzuwickeln, zuwiderlaufen.
Die Landesmedienanstalten haben daher erhebliche Zweifel, ob die Regionalfenster noch zur Sicherung der Meinungsvielfalt beitragen, wenn sie zentral produziert werden. Inwieweit sie in die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung einbezogen werden können, hängt nur von ihrer Unabhängigkeit ab.
Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) will – nachdem das Hessenfenster von RTL jetzt produktionstechnisch nicht mehr in Frankfurt, sondern in Hamburg abgewickelt wird – die Einleitung rechtlicher Schritte prüfen. Ähnliche Verfahren planen auch andere Landesmedienanstalten, z. B. hinsichtlich der norddeutschen Sat.1-Fenster in Berlin. [fp]
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