Pro Sieben: Strafe wegen „Bimmel-Bingo“ bestätigt

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage des Senders Pro Sieben gegen die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg abgewiesen und muss nun 75 000 Euro wegen „Bimmel Bingo“-Streichen in der Sendung „TV-total“ aus den Jahren 2001 und 2002 zahlen.

Im Rahmen der beanstandeten Sendebeiträge hatte Showpraktikant Elton unangekündigt nachts an Haustüren von Einfamilienhäusern geklingelt, um deren Bewohner zu wecken und Quizfragen zu stellen. In einigen Fällen waren die Betroffenen offensichtlich nicht einverstanden und wurden dennoch gefilmt und in der Sendung gezeigt.
 
Die Beanstandung dieser Beiträge, unter anderem wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen und ihrer Rechte am eigenen Bild, war nicht mehr streitig, wohl aber die daran anknüpfende Auskunft über erzielten Werbeeinnahmen des Senders bzw. deren Abschöpfung.

Der Sender erteilte die geforderte Auskunft nicht, so dass die Medienanstalt die Werbeeinnahmen auf 75 000 Euro schätzte und diesen Betrag forderte. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat nun in seinem Berufungsurteil vom 2. Dezember 2010 festgestellt, dass das Auskunfts- und Abführungsverlangen auf der Grundlage des Medienstaatsvertrags Berlin-Brandenburg (MStV) rechtmäßig war. Somit muss der Sender nun die Strafe zahlen. [fp]

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2 Kommentare im Forum
  1. AW: Pro Sieben: Strafe wegen "Bimmel-Bingo" bestätigt Ohne Zustimmung der Betroffenen die Beiträge senden geht natürlich nicht.
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