Im Zusammenhang mit der Einführung von DVB-T im Nordwesten Deutschlands hat sich die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) mit den Regionalfenstern bei den nationalen Veranstaltern RTL und Sat.1 befasst.
Mit Sorge nimmt die DLM demnach Pläne zur Kenntnis, nach denen Produktion und Abwicklung der Regionalfensterprogramme zentralisiert werden sollen. Dies gefährde die redaktionelle Unabhängigkeit und gleichzeitig auch die Aktualität der Berichterstattung, so die DLM. Ungeachtet aller technischen Möglichkeiten ließe sich eine qualitativ hochwertige Regionalberichterstattung nur gewährleisten, wenn Produktion und studiotechnische Abwicklung im jeweiligen Land erfolgen würden.
Die Länder hätten mit dem 7. RÄStV, der derzeit in den Parlamenten zur Ratifizierung ansteht, die Regionalfenster nicht nur erhalten, sondern stärken wollen. Dieser Bestrebung würden die Zentralisierungstendenzen entgegen laufen.
„Ob die Regionalfensterprogramme unter diesen Bedingungen noch unter die Bonusregelung nach § 26 Abs. 2 RStV und unter die Anrechung nach § 31 Abs. 2 RStV fallen, ist fraglich“, so Wolfgang Thaenert, Vorsitzender der DLM. „Regionalberichterstattung muss aus dem Land für das Land erfolgen.“[fp]
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