Acht Zeitungsverlage machen ihre Androhung war und ziehen gegen die umstrittene „Tagesschau“-App der ARD vor Gericht. Sie sehen sich durch die journalistischen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders wirtschaftlich benachteiligt.
Beim Kölner Landgericht sei am Dienstag Klage eingereicht worden, sagte der Vorsitzende des Verlegerverbandes Nordrhein-Westfalen, Christian Nienhaus, auf dem 23. Medienforum NRW in Köln. Die Verlage stoßen sich an eigenständigen Hintergrundartikeln, die von der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt zusätzlich zu Video- und Online-Inhalten in der „Tagesschau“-iPad-Version bereitgestellt werden.
„Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse“, sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), in Berlin. Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage.
Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage nach eigenen Ausführungen auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht hielten, hieß es.
Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg – wie angekündigt – zu beschreiten.Der Klage schließen sich unter anderem „FAZ“, „Süddeutsche Zeitung“, „Die Welt“ sowie die WAZ-Gruppe, der „Kölner Stadt-Anzeiger“, die „Rheinische Post“, „Ruhr Nachrichten“ und das „Flensburger Tageblatt“ an.
Die „Tagesschau“-App verstoße gegen geltendes Recht, hatte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bereits kurz vor Weihnachten erklärt. Das Angebot habe angesichts der bestehenden Pressevielfalt im Netz nichts mehr mit einer Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun. Auffällig sei auch der Zeitpunkt für den Markteintritt. Gerade zu Weihnachten, wenn die neuen Tablet-PCs und Lesegeräte auf dem Gabentisch lägen, gebe es damit kostenlose Konkurrenz zu den jüngst eingeführten Bezahl-Apps der Zeitungen.
Der bei der Entwicklung der App federführende Norddeutsche Rundfunk wies die Kritik der Verlager zurück. NDR-Sprecher Martin Gartzke sagte, an der Rechtmäßigkeit der App gebe es objektiv keinerlei Zweifel. Das hätten Rundfunkrat, Gutachter und die Rechtsaufsicht übereinstimmend festgestellt.
Der Verlegerverband BZDV hat nach eigener Aussage parallel bei der Europäischen Wettbewerbskommission auf den grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der gebührenfinanzierten Sender hingewiesen. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden. Der Verband rechnet damit, dass sich die europäische Behörde „mit den Hinweisen vertiefend beschäftigen wird“.
Update 10.59 Uhr: Erweiterte Neufassung der Meldung
Unterstützung erhielt der VDZ von der Zeitungsbranche: Die „Tagesschau“-App verstoße gegen geltendes Recht, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kurz vor Weihnachten. Das Angebot habe angesichts der bestehenden Pressevielfalt im Netz nichts mehr mit einer Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun. Auffällig sei auch der Zeitpunkt für den Markteintritt. Gerade zu Weihnachten, wenn die neuen Tablet-PCs und Lesegeräte auf dem Gabentisch lägen, gebe es damit kostenlose Konkurrenz zu den jüngst eingeführten Bezahl-Apps der Zeitungen.
Der NDR wies die Kritik zurück. NDR-Sprecher Martin Gartzke sagte,
an der Rechtmäßigkeit der App gebe es objektiv keinerlei Zweifel. Das hätten
Rundfunkrat, Gutachter und die Rechtsaufsicht übereinstimmend festgestellt. [ar]
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