
Wien – Thomas G. Hornauer kann binnen sechs Wochen beim österreichischen Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Lizenentzug einlegen.
Der Bundeskommunikationssenat hat die Berufung des deutschen Heiler-Senders Telemedial abgelehnt. Die Medienbehörde der Alpenrepublik hatte nach Informationen des österreichischen Blattes „Der Standard“ (Dienstagausgabe) entschieden, dass das Programm nicht ausreichend in Österreich hergestellt werde, um eine heimische Satellitenlizenz zu rechtfertigen. Der Senat bestätigte das nun nach Informationen der Zeitung als zweite Instanz.
Der deutsche Betreiber Thomas G. Hornauer definiert sein TV-Angebot als „virtuelles Teleshopping“. Wie die Zeitung schreibt, gingen über den Kanal „bei der österreichischen Medienbehörde KommAustria hunderte Beschwerden ein“. Die KommAustria entschied Anfang Juni, dass die Lizenz mangels Programmtätigkeit in Österreich erlischt.
Nach Darstellung der Zeitung besitzt Hornauer nun die Möglichkeit, binnen sechs Wochen beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskommunikationssenates einzulegen. Er kündigte zuletzt on air an, notfalls auch nur über Internet weiterzusenden. [mg]
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