Mit der wachsenden Zahl von Protestmails gegen die Depublikation von Inhalten der NDR-Online-Angebote hat sich der NDR-Rundfunkrat beschäftigt. Dass Online-Inhalte offline gestellt werden müssen, lässt sich aus Sicht der Rundfunkratsvorsitzenden Dagmar Gräfin Kerssenbrock kaum vermitteln.
Eine Vielzahl von Nutzern der Online-Angebote reagiere mit Unverständnis auf die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesetzlich vorgeschriebene Depublikation von Videos, Audios und Texten, betonte die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, laut einer Mitteilung vom Montag. „Es ist den Gebührenzahlern kaum zu vermitteln, warum Inhalte, die mit Gebührengeldern online gestellt wurden, nun mit Gebührengeldern wieder offline gestellt werden“, so Kerssenbrock.
Dies gelte insbesondere für Inhalte von zeitgeschichtlichem oderpolitischem Interesse, die weiterhin recherchierbar bleiben müssten.Seit2009 werden Archivbestände der öffentich-rechtlichen Telemediendepubliziert, seit September 2010 auch die aktuellen Nachrichtenbeständenach einer Frist von sieben Tagen – depublizierte Internetseiten werdenbei diesem Vorgang nicht gelöscht, sind aber nicht mehr öffentlichabrufbar.
Der Rundfunkrat des NDR werde die Diskussionen in der Netzgemeinde aufmerksam verfolgen, kündigte die Vorsitzende des Rundfunkrates an. ImInternet werden derzeit eigentlich gelöschte Online-Inhalte desöffentlich-rechtlichen Senders wieder online gestellt. [cg]
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