Der Deutsche Bundestag zieht aus dem Vorwurf der deutschen Medienhüter, dass das von ihm veranstaltete Parlamentsfernsehen via Satellit ohne Lizenz und damit ohne medienrechtliche Grundlage verbreitet wird, erste Konsequenzen.
Auf dem Sender, der im digitalen Kabelnetz Berlin, über den Satelliten Astra 3B (23,5 Grad Ost) sowie über das Internet zu empfangen ist, werden nach Angaben des Bundestags vom Donnerstag ab sofort ausschließlich Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen aus dem Plenum dokumentiert, übertragen und wiederholt.
Sämtliche redaktionellen Beiträge, wie zum Beispiel Berichte über Ausstellungen im Bundestag oder Interviews mit Abgeordneten, würden künftig nur noch im Rahmen der online vorgehaltenen Mediathek unter www.bundestag.de/mediathek angeboten, hieß es. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hatte unter anderem die zunehmend stärkere redaktionelle Gestaltung des Parlamentsfernsehens als Grund für die Notwendigkeit einer Sendelizenz hervorgehoben.
„Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen“, hatte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs im März erklärt.
Das seit 1990 veranstaltete Bundestagsfernsehen sei zunächst rechtlich nicht zu bestanden gewesen, weil es in der ersten Phase ausschließlich hausintern, später dann verschlüsselt im digitalen Kabel in Berlin und dann auch – ebenfalls codiert – bundesweit über Satellit ausgestrahlt worden war. In dieser Form sei das Angebot als Teil der Öffentlichkeitsangebot zugelassen und 1999 mit einer Sondererlaubnis der für Berlin und Brandenburg zuständigen Medienanstalt MABB zunächst in die Kabelnetze eingespeist worden.
Die Vorzeichen hätten sich nunmehr aber geändert, so Fuchs. Neben der Aufhebung der Verschlüsselung, durch die das Programm per Satellit und inzwischen auch per Webstream jedem Bürger zugänglich gemacht werde, erfolge zudem eine zunehmend stärkere redaktionelle Gestaltung des Programs. Eine Prüfung durch die Rechtsbeauftragte der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, habe ergeben, dass das Parlamentsfernsehen nunmehr ein Rundfunkangebot darstelle und eine Lizenz benötige.
Mit der nachträglichen Beantragung einer Lizenz ist es allerdings für den Deutschen Bundestag nicht getan. Grund ist, dass der Veranstalter ein Verfassungsorgan sei. Wie Fuchs betonte, könnten nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags aus Gründen der journalistischen Unabhängigkeit juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung erhalten. Darauf bezog sich auch der Bundestag bei der angekündigten Programmänderung.
Die Hoffnung von Bundestagspräsident Norbert Lammert, der als großer Verfechter des Parlamentsfernsehens gilt, gründet darauf, dass der TV-Kanal mit dem Verzicht auf redaktionelle Inhalte als reines Dokumentationsangebot ohne medienrechtliche Konsequenzen auf Sendung bleiben darf. Die ZAK hat sich bislang nicht dazu geäußert, ob sie diese Einschätzung teilt. [ar]
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