Die Klage eines Österreichers gegen RTL ist abgewiesen worden. In der Sendung „DSDS“ war der 70-jährige im Jahr 2011 als „Monster aus der Teife“ bezeichnet worden. Er hatte wegen dieser Verspottung von Dieter Bohlen auf Schadensersatz geklagt – laut Richter sei man jedoch „nicht in Amerika“.
Das Landesgericht Korneuburg hat am Donnerstag die Klage eine Österreichers gegen RTL abgewiesen. Dieser hatte gegen den TV-Sender geklagt, weil er 2011 ohne Einwilligung in der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ gezeigt und von Dieter Bohlen als „Monster aus der Tiefe“ bezeichnet worden war (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Rein menschlich sei der Fall „ganz unterste Schublade“, stellte der Richter fest. Er entschied aber, dass die bereits ausgezahlten Entschädigung des Senders in Höhe von 9000 Euro der Sache angemessen seien. Der Kläger hatte 16 000 Euro gefordert.
Der von Bohlen verspottete hatte auf einen höheren geklagt, weil er sich durch seinen unfreiwilligen Auftritt und der Beleidigung mit einer psychischen Belastung konfrontiert sah. So sei er unter anderem von seinem direkten Umfeld als „Monster als der Tiefe“ gemoppt worden. Ein Gutachten bestätigte eine psyschische Erkrankung aufgrund dieser Umstände. Eine Sachverständige wies aber auch darauf hin, dass es dem Kläger wieder besser gehen würde, da er sich sonst nicht von selbst im Rahmen der Klage an die Medien gerichtet hätte. Folgeschäden würden mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht auftreteten.
Aufgrund dieser ärztlichen Bewertung verglich der Richter den Fall mit ähnlichen Urteilen zu Rufschädigungen. Dabei kam das Gericht zu der Einschätzung, dass eine Summer von 8000 bishin zu maximal 9000 Euro eine angemessen hohe Entschädigung sind. Die Klage des 70-jährigen auf eine höhere Entschädigung wurde somit abgewiesen – man sei hier „nicht in Amerika“, betonte der Richter. [hjv]
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