Medienwächter rügen RTL 2 wegen Nachrichtensendung

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat Verstöße gegen das Pressegesetz in der Nachrichtensendung „RTL 2 News“ vom August 2018 festgestellt.

RTL 2 berichtete in seiner Nachrichtensendung „RTL 2 News“ am 21.08.2018 über einen tödlichen Verkehrsunfall und zeigte in zwei kurzen Sequenzen, wie eines der jugendlichen Unfallopfer rücklings aus dem Auto heraushing und mit dem Gesicht nach oben auf dem Boden lag. Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass zwei der jugendlichen Unfallopfer am Unfallort verstarben, zu denen auch das auf dem hinteren Beifahrersitz gezeigte Opfer zählte.

Mit dieser Berichterstattung habe RTL 2 die anerkannten journalistischen Grundsätze verletzt, nach denen auf eine unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität zu verzichten ist, monieren die Medienwächter.
 
Im Interesse des Schutzes der Opfer und deren Angehörigen muss ein journalistisches Interesse an der möglichst authentischen Berichterstattung über einen Unfallort in derartigen Fällen in aller Regel zurücktreten. Die ZAK stellt fest, dass mit der Ausstrahlung gegen Paragraphen aus dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Pressekodex verstoßen wurde. [jk]

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