Die RTL-2-Reihe „Tatort Internet“ hat eine heftige Kontroverse ausgelöst. Die rundfunkrechtliche Prüfung des Formats ruft Kritiker auf den Plan, die das Ziel der Sendung, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, in Gefahr sehen.
Der Zweck heilige nicht alle journalistischen Mittel, betonte der Direktor der hessischen Landesmedienanstalt LPR, Wolfgang Thaenert, am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Versammlungsvorsitzenden Winfried Engel. Beide mahnten auch eine Debatte über journalistische Standards an.
Unabhängig von der laufenden rundfunkrechtlichen Prüfung des RTL-2-Formats „Tatort Internet“ steht für die LPR Hessen die Verantwortung von Sender und Produzenten im Vordergrund. Sie müssten bei dem brisanten Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet die Balance zwischen den Persönlichkeitsrechten der potenziellen Opfer und Täter und dem Aufklärungs- und Informationsbedürfnis der Gesellschaft finden, hieß es.
Grundsätzlich problematisch werde es, wenn die Medien als „Vierte Gewalt im Staat“ die Rolle der dritten Gewalt – also von Polizei und Staatsanwaltschaft – übernähmen, argumentierte Thaenert. Dies sei eine Frage des journalistischen Selbstverständnisses, die dringend durch die Selbstkontrolle und die berufsständischen Vertretungen geklärt werden müsse.
„Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu schützen und in Reichweiten starken, vornehmlich an jüngere Zuschauer gerichteten Programmen aufzuzeigen, wie das Internet ihnen zur Falle werden kann, ist eine programmliche Herausforderung. Dass sie angenommen wird, begrüßen wir. Allerdings verlangt die Behandlung dieses ernsten Anliegens ein sensibles Vorgehen und die Einbettung in ein glaubwürdiges Umfeld“, ergänzte Winfried Engel.
Bei der rundfunkrechtlichen Prüfung des umstrittenen RTL-2-Formats (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) stehen die vom Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Einhaltung der Programmgrundsätze und des Persönlichkeitsrechts sowie die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund. Das Ergebnis der Prüfung durch die LPR Hessen als aufsichtsführender Anstalt werden die Zulassungsbehörde ZAK, und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) abschließend beraten. [ar]
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