Düsseldorf – Die Ausstrahlung eines Beitrags bei „Spiegel TV“ stellt einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung dar.
Dies hat die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in ihrer Sitzung am 16. Mai in Düsseldorf festgestellt und formell beanstandet. Der Veranstalter wird angewiesen, diesen Verstoß künftig zu unterlassen.
In dem Beitrag der dctp Gesellschaft für Programm TV mbH über „Spinatproduktion“ in der Sendung „Spiegel TV Thema – Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat“ (ausgestrahlt im Vox-Programm am 8. Dezember 2007) wurde die Marke „Iglo“ mehrfach groß im Bild gezeigt. Die LfM stellte nun fest, dass die „Alleinstellung von Iglo aus programmlich-dramaturgischen Gründen“ nicht nötig gewesen sei. [mg]
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