
Düsseldorf- Norbert Schneider, Beauftragter für Programm und Werbung der Landesmedienanstalten, hat private TV-Veranstalter von sog. „Call-In-Formaten“ scharf kritisiert und medienrechtliche Verfahren angekündigt.
Schneider sagte heute anlässlich einer Sitzung in Düsseldorf, die Landesmedienanstalten hätten die Veranstalter wiederholt aufgefordert, durch freiwillige Vereinbarungen transparente Spielabläufe sicherzustellen: „Leider müssen wir feststellen, dass die Ergebnisse in keiner Weise zufriedenstellen.“
Die Medienaufsicht hatte in einer neuen Erhebung durch eigene Prüfgruppen nicht nur aktuelle Programmbeispiele gesichtet, sondern aktuell auch über 30 Verstöße gegen bisherige freiwillige Vereinbarungen festgestellt.
In wenigen Wochen tritt die neue Satzung der Landesmedienanstalten zu Gewinnspielen im Rundfunk in Kraft. Möglich geworden war diese Satzung, nachdem bei der letzten Novellierung des Rundfunk-Staatsvertrages die von den Landesmedienanstalten zuvor eindringlich geforderte Grundlage geschaffen worden war, um gegen medienrechtlich problematische „Call-In-Formate“ strenger vorgehen zu können.
„Nicht nur durch zahlreiche Beanstandungen und Gespräche der letzten Jahre, sondern gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur neuen Rechtslage hätte ich ein anderes Ergebnis von den Sendern erwartet“, so Schneider weiter.
Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas
Langheinrich kündigte nach Inkrafttreten der Satzung zügige und konsequente
Beanstandungsverfahren der ZAK an, sofern sich nicht schnell entscheidende Veränderungen bei den einschlägigen Programmen zeigten. Als Konsequenz drohen dabei nicht nur die Veröffentlichung der Beanstandungen im Programm der Veranstalter sondern auch Bußgelder bis 500 000 Euro.
„Wenn die Satzung nicht umgesetzt wird, und sich die Fälle für Beanstandungen nicht massiv reduzieren, berührt dies auf Dauer natürlich auch die Lizenz,“ so Langheinrich. [mg]
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