Der Berliner Rapper Bushido (33) darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht über eine Teilnehmerin der RTL2-Containershow „Big Brother“ lästern. Das Münchner Landgericht I bestätigte am Montag eine einstweilige Verfügung, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Demnach droht dem Rapper, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro, wenn er erneut böse Kommentare über das Model verbreitet. Die junge Frau hatte die einstweilige Verfügung gegen Bushido erwirkt, weil er im Internet über sie gelästert hatte. Dagegen hatte der Rapper Widerspruch eingelegt – erfolglos. [dpa]
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