
Fernsehmoderator Günther Jauch hat die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) auf Zahlung von 780 000 Euro verklagt. Jauchs ehemaliger Geschäftspartner hätte auch nach dem Ende eines 18-monatigen Werbevertrags weiterhin mit ihm geworben.
Das Landgericht Köln hat im Rechtsstreit zwischen Günther Jauch und der Süddeutschen Klassenlotterie die Forderung Jauchs auf Schadenersatz bestätigt. Jauch hatte der Lotterie vorgeworfen, im Internet mit Fotos von dem Fernsehmoderator zu werben, obwohl sein Werbevertrag mit dem Unternehmen schon abgelaufen sei. Wie ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Mittwoch mitteilte, bot das Gericht beiden Parteien einen Vergleich an.
Nach Ansicht des Gerichts muss die Lotterie Jauch für die Nutzung der Bilder vergüten. Die Zivilkammer schlug eine Entschädigung zwischen 450 000 und 500 000 Euro vor. Beide Parteien können nun Stellung zu dem Angebot des Landgerichts nehmen. Nach einem Bericht der Kölner Zeitung „Express“ im Februar hatte Jauch als Schadensersatz 780 000 Euro verlangt. Sowohl eine Sprecherin der Süddeutschen Klassenlotterie als auch der Anwalt von Jauch, Christian Schertz, hatten im Februar erklärt, die Parteien hätten für die Dauer des Verfahrens Stillschweigen vereinbart. [dpa/sv]
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