Das Landgericht Karlsruhe verhandelt am heutigen Montag über eine Klage von RTL-„Supertalent“ Freddy Sahin-Scholl gegen einen Frührentner.
Der Mann verlangt einen Teil des Geldes, das der Sänger für den Sieg in der Talentschau eingenommen hat. Der Mann behauptet, er habe Sahin-Scholl auf die Idee gebracht, an dem Wettbewerb teilzunehmen. Im Gegenzug habe der Sänger ihm ein Fünftel der Erlöse zugesagt.
Sahin-Scholl will nun erreichen, dass der Frührentner diese Anschuldigung unterlässt. Dem Rentner waren bereits per einstweiliger Verfügung vom 5. Januar diese Äußerungen untersagt worden. In der Hauptverhandlung fordert der Sänger zusätzlich Schadenersatz für die Rufschädigung.
Der Mann reagierte seinerseits mit einer Gegenklage, mit der er sein Geld einfordert. Dafür hat er zwei Zeugen benannt, die das Versprechen des Sängers mitgehört haben wollen.
In dem Verfahren wird dann auch die Unterlassungsklage von Sahin-Scholl gegen den Frührentner entschieden. Dem Frührentner waren bereits per einstweiliger Verfügung vom 5. Januar diese Äußerungen untersagt worden. In der Hauptverhandlung fordert der Sänger zusätzlich Schadenersatz für die Rufschädigung (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [dpa]
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