KJM: „Tatort Internet“ verstößt nicht gegen Jugendschutz

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die RTL-2-Sendung „Tatort Internet“ verstößt nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nicht gegen Bestimmungen des Jugendschutzes. Zu diesem Ergebnis kamen die Teilnehmer einer KJM-Sitzung in München.

Das Gremium hatte sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit den ersten drei Folgen der Sendereihe „Tatort Internet – Schützt endlich unsere Kinder“ befasst. Seit Beginn der Ausstrahlung am 7. Oktober dieses Jahres hatten die KJM zahlreiche Beschwerden über das Format erreicht. Wie die KJM mitteilte, entschied das Gremium nach einer kritischen, intensiv geführten Diskussion, dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen bestehe.
 
Die KJM prüfte die RTL 2-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezüglich der Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung prüfen. RTL 2 erklärte, das Ziel von „Tatort Internet“ sei es aufzuklären, abzuschrecken und Informationen zu dem gesellschaftlich relevanten Thema „Sexueller Missbrauch im Internet“ zu liefern.

Die KJM diskutierte laut eigener Aussage die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhielten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet, kritisierte die KJM. Im Ergebnis kam die KJM zu dem Entschluss, dass die Sendung trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. „Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – leider – zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss“, so der KJM-Vorsitzende  Wolf-Dieter Ring.
 
„Zu begrüßen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert wird – und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben.“ Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich mit „Tatort Internet“ im Hinblick auf die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags. Das Thema wird in einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen. [mw]

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2 Kommentare im Forum
  1. AW: KJM: "Tatort Internet" verstößt nicht gegen Jugendschutz Das Thema ist doch Schnee von gestern. Interessiert niemanden mehr. Und Jugendschutz war auch nie der Grund, was die Leute aufgebracht hatte.
  2. AW: KJM: "Tatort Internet" verstößt nicht gegen Jugendschutz Jetzt fehlt noch der obligatorische Reissack.
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