Live-Wrestling auf Sky, eine Vampir-Reportage auf ProSieben und Werbung für eine Horror-Achterbahn haben die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im vierten Quartal 2011 auf den Plan gerufen. Insgesamt stellten die Medienhüter 19 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) fest.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige stellte die KJM bei der Wrestling-Sendung „TNA Impact“ fest, die Sky auf Kanal Sport 2 im Tagesprogramm ohne Jugendschutz-Vorsperre ausstrahlte. Die für Wrestling typischen Gewaltszenen überstiegen qualitativ das Maß, das Zuschauern unter 16 Jahren zuzumuten sei, begründete die KJM am Montag eine entsprechende Rüge.
Die Prüfer stießen sich am „martialischen Charakter der Kämpfe“ und Attacken mit Gegenständen. Schlagbewegungen mit einem Mikrofon oder Würgen einer Kette wiesen „eine hohe Alltagsnähe für Jugendliche auf“, beschied die Kommission. Auch die – inszenierte – Darstellung von sozialen Beziehungen als Kampf, das Präsentieren von Gewaltanwendung als adäquates Mittel zur Konfliktlösung und den Anschein echter aggressiver Feindschaft bewertete die KJM als entwicklungsbeeinträchtigend für unter 16-Jährige.
Eine Rüge gab es außerdem für Tele 5, weil der Historienfilm „Wächter des Hades“ mit einer FSK-Freigabe ab 16 Jahren bereits ab 20.15 Uhr ausgestrahlt wurde. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erlaubt allerdings erst eine Sendung nach 22.00 Uhr. ProSieben zog die Aufmerksamkeit der KJM auf sich, weil sich die pseudowissenschaftliche Reportage „Galileo Spezial – Vampire unter uns?“ mit Bildern von bluttrinkenden Menschen im Tagesprogramm „an das Horrorgenre angelehnt“ habe. Entsprechende Szenen seien für Kinder kaum zu verarbeiten, unter 12-Jährige würden „verunsichert und verängstigt“.
Auch die Sendung „Galileo Big Pictures“, die Pro Sieben anlässlich der Oscar-Verleihung 2011 im Tagesprogramm ausstrahlte, bewertete die KJM als entwicklungsbeeintächtigend für unter 12-Jährige. Gezeigt wurden „die 50 spektakulärsten“ Bilder aus berühmten Filmen – darunter beispielsweise Ausschnitte aus „Der Exorzist“, dem berühmten Horrorfilm aus dem Jahr 1973 mit der Altersfreigabe „FSK 16“. Es bestehe die Gefahr, dass jüngere Zuschauer durch die drastischen Szenen des Filmausschnitts beeinträchtigt würden, hieß es.
Kuriose Rügen gab es hingegen für die Mystery-Serie „Primeval – Die Rückkehr der Urzeitmonster“ auf ProSieben. Ein Urzeitmonster, das in der Episode „Der Wurm“ im Tagesprogramm einen „bedrohlichen Angriff“ auf zwei spielende Kinder zeigt, gehe in Sachen Drastik und ängstigendem Wirkungspotenzial „über das hinaus, was Kindern unter 12 Jahren zugemutet werden kann“, hieß es. Die von RTL2, Sat.1, ProSieben und Kabel1 ausgestrahlte Werbung für die Achterbahn „Krake“ des Heidepark Soltau erinnere „in Bezug auf die düstere Ästhetik und auf Tonebene an Horror- oder Splatterfilme“ und sei Kindern deshalb nicht zuzumuten.
In 24 Fällen beantragte die KJM im vierten Quartal 2011 ferner die Indizierung eines Telemedienangebots bei der BPjM. Die Anträge bezogen sich zum Großteil auf Internetangebote mit pornografischen Darstellungen. In drei Fällen gab die KJM eine Stellungnahme zu Indizierungsanträgen anderer antragsberechtigter Stellen bei der BPjM ab, die von der BPjM bei ihrer Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen sind.
Sowohl im Rundfunk- als auch im Telemedienbereich kann die KJM nur gegen Anbieter mit Sitz in Deutschland vorgehen. Indizierungen fallen in das Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der Telemedien zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge stellen (siehe hierzu unser „Thema des Monats“ auf DIGITALFERNSEHEN.de). [ar]
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