Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat auf ihrer 78. Sitzung diverse Beteiligungsveränderungen als unbedenklich bestätigt.
Angezeigt waren unter anderem mittelbare Beteiligungsveränderungen bei der ProSiebenSAT.1 Media AG. Auch nach der Umstrukturierung wird die ProSiebenSat.1 Media AG aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen von der Saban-Gruppe kontrolliert. Ihr sind demzufolge die Programme Sat.1, ProSieben, Kabel 1, N24 und Neun Live weiterhin zuzurechnen. In dem maßgeblichen Referenzzeitraum von September 2002 bis August 2003 erzielten diese Programme insgesamt einen Zuschaueranteil von 21,96 %.
Die VIVA Fernsehen GmbH hat die Verlängerung der Zulassung für das bundesweite Musikspartenprogramm VIVA beantragt. Die derzeitige Zulassung endet mit Ablauf des 30.11.2003. Die VIVA Fernsehen GmbH veranstaltet neben dem VIVA-Programm für Deutschland auch Musikprogramme u. a. in der Schweiz und Holland und lizenziert Programmteile an ausländische Fernsehsender. Sie ist in Deutschland zudem zu 51 % an der VIVA Plus Fernsehen GmbH beteiligt, die das weitere bundesweite Musikspartenprogramm VIVA Plus veranstaltet; die restlichen Anteile hält die zum Konzern AOL Time Warner gehörige Warner Music Germany Beteiligungs GmbH.
Die „TV.BERLIN NEU“ Produktionsgesellschaft mbH hat die Erteilung einer Sendelizenz für die bundesweite Verbreitung des Fernsehprogramms TV Berlin beantragt. Die Antragstellerin veranstaltet es bislang als Ballungsraumfernsehen für Berlin und die umliegenden Teile von Brandenburg. [fp]
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