Für das Bundeskartellamt stellen die Überlegungen der Mediengruppe RTL Deutschland, bei SD-Programmen Aufnahmesperren und Vorspulblockaden einführen zu wollen, keinen Anlass für eine Untersuchung dar.
„Solange es sich dabei um die autonome Entscheidung eines einzelnen Unternehmens handelt, sind kartellrechtliche Probleme auf den ersten Blick nicht zu erkennen“, erklärte Behördensprecher Kay Weidner auf Anfrage von DIGITAL INSIDER. Der Privatsender RTL hatte sich vor einiger Zeit nicht mit der Telekom über die weitere Verbreitung von Programmen der RTL-Group über das IPTV-Angebot der Telekom einigen können.
Ursache dafür war laut Medienberichten auch ein Streit mit der Telekom über technische Voraussetzungen. So fordert RTL, dass bei aufgenommenen Sendungen die Werbung nicht übersprungen werden dürfe. Da die Telekom das sogenannte Ad-Skipping nicht verhindert habe, erwäge RTL sogar eine Klage gegen die Telekom (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Wenn es nach dem Kartellamt geht, sind diese Aufnahme-Beschränkungen bei SD-Programmen kein Problem. RTL praktiziert das Verhindern des Ad-Skippings schon seit einiger Zeit über die Satellitenplattform HD Plus. Auch hier scheint es keine kartellrechtlichen Bedenken zu geben.
Dass die Verantwortlichen von RTL eine Aufnahmebeschränkung auch für die SD-Inhalte nicht ausschließen, beweist die Aussage eines Unternehmenssprechers gegenüber DIGITAL FERNSEHEN: „Die Mediengruppe RTL Deutschland befürwortet zum Schutz unseres werbefinanzierten Geschäftsmodells in der digitalen Welt die Unterbindung von Ad Skipping bei einer zeitversetzten Nutzung“. Werbung sei bekanntlich Basis des für die Zuschauer kostenlosen Angebots, Inhalte wie die Formel 1, „RTL Aktuell“, „Wer wird Millionär?“ oder „Das Supertalent“ zeigen zu können (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [mh/mw]
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