Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hat im Tagesprogramm des Privatsenders ProSieben Verstöße gegen den Jugendmedienschutz festgestellt.
Der Trailer zur amerikanischen Krimiserie „Gotham“ am 1. Januar 2017 um 13.24 Uhr zeigte in kurzen Sequenzen verschiedene Szenen der zweiten Staffel der US-Serie. Im Mittelpunkt standen die Gewaltbereitschaft und Kriminalität der Bewohner Gotham Citys. Neben Polizeieinsätzen, Gefängnisinsassen und Verfolgungsjagden wurden aber auch drastische Gewaltdarstellungen und die verformten sowie verfärbten Augen eines Mannes gezeigt.
Nach Darstellung der KJM kann die durchgehend düstere Atmosphäre ein Unwohlsein beim Zuschauer auslösen. Die Andeutung von Folter, die an die Hinrichtung auf einem elektrischen Stuhl erinnert, kann vor allem bei Kindern Angst auslösen. Kindern unter zwölf Jahren fehlen die genretypischen Kenntnisse zur Einordung des Gesehenen und können diese in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Daher sollen solche Szenen nicht im Tagesprogramm, sondern in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr ausgestrahlt werden.
Die KJM handelte im vorliegenden Fall als Organ der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb), so dass die Direktorin der Maab Dr. Anja Zimmer die Entscheidung gegenüber dem Sender umsetzen muss. [jrk]
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